Polyoxyethylensorbitanmonopalmitat

Polyoxyethylensorbitanmonopalmitat
Informationen:
Orangerote ölige Flüssigkeit oder Halbgelsubstanz, leicht riechend und bitter. Löslich in Wasser, verdünnter Säure, verdünnter Lauge, Ethanol, Methanol, Ethylacetat und Aceton, unlöslich in Mineralöl. Die relative Dichte beträgt 1,05 ~ 1,10 und der HLB-Wert beträgt 15,6. Es ist ein hydrophiles, nichtionisches Öl-in-Wasser-Tensid mit guter thermischer Stabilität und Hydrolysestabilität. Das Produkt der Reaktion von Sorbitan und Palmitat wurde durch Kondensation mit Ethylenoxid in einem Molverhältnis von 1 ∶ 20 hergestellt.
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Beschreibung
Technische Parameter

Polyoxyethylensorbitanmonopalmitat

Anderer Name: Polysorbat-40, Tween-40

 

Physikalische und chemische Eigenschaften

Orangerote ölige Flüssigkeit oder Halbgelsubstanz, leicht riechend und bitter. Löslich in Wasser, verdünnter Säure, verdünnter Lauge, Ethanol, Methanol, Ethylacetat und Aceton, unlöslich in Mineralöl. Die relative Dichte beträgt 1,05 ~ 1,10 und der HLB-Wert beträgt 15,6. Es ist ein hydrophiles, nichtionisches Öl-in-Wasser-Tensid mit guter thermischer Stabilität und Hydrolysestabilität. Das Produkt der Reaktion von Sorbitan und Palmitat wurde durch Kondensation mit Ethylenoxid in einem Molverhältnis von 1 ∶ 20 hergestellt.

 

Toxikologische Grundlagen

① LD50: Die akute orale Dosis von Ratten beträgt mehr als 10 g / kg (BW).

②ADI:0-25 mg/kg (KG) (FAO/WHO, 1994).

③GRAS: FDA-21 CFR 172.846.

 

Anwendung

Emulgator, Entschäumer und Stabilisator

GB {{{{10}}}} legt fest, dass der maximale Verzehr von zubereiteter Milch und gefrorenen Getränken (außer 03.04 Speiseeis) 1,5 g/kg beträgt; Sahne, zubereitete Sahne und flüssige Gewürzmischungen (ausgenommen 12.03 und 12.{{30}}4), mit einer maximalen Dosierung von 1,0 g/kg; Wasser-Öl-Fettemulsionsprodukte, andere Fettemulsionsprodukte als 02.02, einschließlich gemischte und/oder aromatisierte Fettemulsionsprodukte und halbfeste zusammengesetzte Würzmittel mit einer maximalen Dosierung von 5,0 g/kg; Hülsenfrüchte (basierend auf dem Verbrauch pro Kilogramm Sojabohnen), der maximale Verzehr beträgt 0,05 g/kg; Brot, maximaler Verzehr 2,5 g/kg; Backwaren, milchhaltige Getränke und pflanzliche Proteingetränke mit einer Höchstdosis von 2,0 g/kg; Feste Gewürzmischung, die maximale Dosierung beträgt 4,5 g/kg; Getränke (außer 14.01 abgepacktes Trinkwasser und 14.06 feste Getränke), der maximale Verzehr beträgt 0,5 g/kg; Getränke aus Frucht- und Gemüsesäften (Fruchtfleisch), die maximale Dosierung beträgt 0,75 g/kg; Andere (emulgiertes natürliches Pigment), die maximale Dosierung beträgt 10,0 g/kg.


 

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