Phosphatiertes Distärkephosphat

Phosphatiertes Distärkephosphat
Informationen:
Weißes oder fast weißes Pulver oder Teilchen, geschmacklos, geruchlos, wasserlöslich, unlöslich in Ethanol, Ether oder Chloroform. Löslichkeit und Quellvermögen sind größer als bei Stärke, und je höher die Temperatur, desto größer der Unterschied. Die Transparenz beträgt 18 Prozent - 25 Prozent , was größer ist als die von Stärke (8 Prozent ). Gegenüber der Originalstärke ist die Alterungsneigung deutlich reduziert, die Gefrierstabilität verbessert und hitze- und säurebeständig. Unter alkalischen Bedingungen reagiert das Alkoholhydroxyl in Stärke mit Phosphat, um Stärkephosphat zu erzeugen.
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Beschreibung
Technische Parameter

Phosphatiertes Distärkephosphat

Physikalische und chemische Eigenschaften

Weißes oder fast weißes Pulver oder Partikel, geschmacklos, geruchlos, wasserlöslich, unlöslich in Ethanol, Ether oder Chloroform. Löslichkeit und Quellvermögen sind größer als bei Stärke, und je höher die Temperatur, desto größer der Unterschied.


Die Transparenz beträgt 18 Prozent - 25 Prozent , was größer ist als die von Stärke (8 Prozent ). Gegenüber der Originalstärke ist die Alterungsneigung deutlich reduziert, die Gefrierstabilität verbessert und hitze- und säurebeständig. Unter alkalischen Bedingungen reagiert das Alkoholhydroxyl in Stärke mit Phosphat, um Stärkephosphat zu erzeugen.

 

Toxikologische Grundlagen

①GRAS: FDA-21 CFR l72.892.

② ADI: keine Regulierung erforderlich (fao/who, 1994).

 

Auftragen von Verdickungsmittel

GB {{0}}: Konfitüre, maximale Dosierung 1,0g/kg; Rohe Nassmehlprodukte (wie Nudeln, Knödelschalen, Won-Tan-Schalen, Shaomai-Schalen), Instant-Reismehlprodukte mit einer maximalen Dosierung von 0,2 g/kg; Festes Getränk, die maximale Dosierung beträgt 0,5 g/kg.


Fao/who-Vorschriften: Phosphatiertes Distärkephosphat kann allein oder zusammen mit anderen Verdickungsmitteln verwendet werden. Es wird für Dosenpilze, Spargel, grüne Bohnen, grüne Bohnen, gewachste Bohnen, Zuckermais und Karotten verwendet, die Sahne oder andere Fette und Öle enthalten, mit einer Dosierung von 10 g / kg; Aromatisierter Joghurt und seine Produkte nach Fermentation und Wärmebehandlung, 10 g/kg;


Sardinenkonserven und Sardinenfischprodukte 20 g/kg (nur in Hilfsstoffen verwendet); Milchersatz, 25 g/kg (allein oder in Kombination mit acetylierter Phosphatbisstärke, nur verwendet in Produkten auf der Basis von hydrolysiertem Protein oder Aminosäuren); Babynahrung in Dosen, 60 g/kg; Säuglingsmilchersatz, 5 g/kg; Sojabohnenprodukte (Produkte auf Basis von Aminosäuren oder hydrolysierten Proteinen), 25 g/kg; Makrelen- und Bambusschotenfisch in Dosen, 60 g/kg (nur für Hilfsstoffe).


 

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